Drei Merkmale kennzeichnen das angloamerikanische System, das sich von allen anderen unterscheidet. Einer davon ist das Ausmaß, in dem unser Recht in Rechtsstreitigkeiten geformt wird. Ein weiteres Merkmal ist die Art und Weise, wie wir diese Fälle führen: Wir lassen Gegner gegeneinander antreten, um aus ihren Kämpfen den Stoff für Entscheidungen herauszuholen. Ein dritter – und im öffentlichen Bewusstsein größter – ist der Schwurgerichtsprozess.