Bei der Wertermittlung eines Gegenstandes darf nicht der Preis, sondern der Nutzen, den er erbringt, zugrunde gelegt werden. Der Preis des Artikels hängt nur von der Sache selbst ab und ist für alle gleich; Der Nutzen hängt jedoch von den besonderen Umständen der schätzenden Person ab. Es besteht also kein Zweifel, dass ein Gewinn von tausend Dukaten für einen Armen bedeutender ist als für einen Reichen, obwohl beide den gleichen Betrag gewinnen.