Wenn eine Person von den Behörden in Gewahrsam genommen oder auf andere Weise in irgendeiner erheblichen Weise ihrer Freiheit beraubt wird und einer Befragung unterzogen wird... Sie muss vor jeder Befragung darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht hat, zu schweigen, und dass alles, was sie sagt, dazu berechtigt ist vor Gericht gegen ihn verwendet werden kann, dass er das Recht auf die Anwesenheit eines Anwalts hat und dass, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann, vor jeder Befragung ein Anwalt für ihn ernannt wird, wenn er dies wünscht.