Hierbei handelt es sich um Werbung, die überhaupt nicht wie Werbung aussieht oder sich wie Werbung anfühlt. Das Einzige, womit wir die Eltern einverstanden erklärten, war, dass ihre Kinder, wenn sie ihnen Fragen zur Einberufung stellten, verpflichtet waren, sich erstens zu engagieren und dann zweitens informiert zu werden.