Für Menschen, die aufgrund ihrer Religion oder politischen Überzeugung um ihr Leben fürchten müssen, gilt der Schutz des Artikels 16a des Grundgesetzes, das Recht auf Asyl. Das stellt niemand in Frage. Unabhängig davon gibt es eine Zuwanderung, die geregelt werden muss, etwa um Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Dafür müssen wir Kriterien festlegen. Ihre Zugehörigkeit zur christlich-abendländischen Kultur sollte einer davon sein.