Wenn ein Bibliothekar wirklich glaubt, dass ein Buch schädlich ist, dass sein Inhalt dem Wohl der Gemeinschaft zuwiderläuft oder dass es den guten Geschmack zerstört, auch wenn dies nur seine Meinung ist, hat er nicht nur das Recht, sondern auch das Verpflichtung, sein Möglichstes zu tun, um zu verhindern, dass dieses Buch in die Hände derjenigen gelangt, von denen er glaubt, dass sie dadurch geschädigt werden könnten.