Eine der umstritteneren Regeln des Gewohnheitsrechts ist die „Keine Pflicht zur Rettung“, die besagt, dass Sie nicht verpflichtet sind, jemandem zu helfen, auch wenn dies Kosten verursachen würde, wenn Sie nicht dafür verantwortlich sind, jemanden in Gefahr oder Risiko zu bringen wenig, um ihr Leben zu retten.