Kein Kongress hat es jemals für angebracht gehalten, die Verfassung zu ändern, um Fragen im Zusammenhang mit der Ehe anzugehen. Es war weder eine Verfassungsänderung erforderlich, um Polygamie oder Bigamie zu verbieten, noch war eine Verfassungsänderung erforderlich, um ein einheitliches Volljährigkeitsalter für das Verbot von Kinderehen festzulegen.