Der Oberste Gerichtshof versetzte einen schweren Schlag, indem er einen 100 Jahre alten Präzedenzfall aufhob, den Unternehmen grundsätzlich nicht direkt für politische Kampagnen nutzen konnten. Und alle sind in Aufruhr, weil es ihnen nicht gefällt. Die Bundeswahlkommission kann dagegen nichts tun.