Es strapaziert die Glaubwürdigkeit zu behaupten, dass eine Behörde, die mit der Sammlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse mit Auswirkungen auf die nationale Sicherheit beauftragt ist, kein „geheimdienstliches Interesse“ an Drohnenangriffen hat, selbst wenn diese Behörde die Drohnen nicht selbst betreibt.