Der zweite Verfassungszusatz ist eine unheilvolle Bestimmung, die für die außergewöhnlich seltenen Umstände gedacht ist, in denen alle anderen Rechte versagt haben – wenn die Regierung sich weigert, für eine Wiederwahl anzutreten und diejenigen, die protestieren, zum Schweigen bringt; wo Gerichte den Mut verloren haben, sich zu widersetzen, oder niemanden finden können, der ihre Urteile durchsetzt. So unwahrscheinlich diese Eventualitäten heute auch erscheinen mögen, es ist ein Fehler, den ein freies Volk nur einmal begehen darf, wenn man ihnen unvorbereitet gegenübersteht.