Die Maßnahmen, die wir an der Front der Terrorismusbekämpfung ergreifen, bestehen wiederum darin, Maßnahmen gegen Personen zu ergreifen, bei denen wir glauben, dass die Geheimdienstbasis so stark ist und die Art der Bedrohung so schwerwiegend und ernst sowie unmittelbar drohend ist, dass wir keinen Rechtsweg haben außer, diese Maßnahme zu ergreifen, die einen tödlichen Schlag beinhalten kann.