Eine Regierung, die auf den Grundsätzen basiert, auf denen verfassungsmäßige, aus der Gesellschaft hervorgehende Regierungen errichtet werden, kann nicht das Recht haben, sich selbst zu ändern. Wenn ja, wäre es willkürlich. Es könnte sich machen, was es wollte; und wo immer ein solches Recht eingeführt wird, zeigt es, dass es keine Verfassung gibt.