In Übereinstimmung mit Abschnitt 202(d) des National Emergencies Act, 50 USC 1622(d), halte ich ein Jahr lang den nationalen Notstand aufrecht, der bereits am 14. September 2001 in der Proklamation 7463 im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September ausgerufen wurde , 2001, und die anhaltende und unmittelbare Gefahr weiterer Angriffe auf die Vereinigten Staaten. Da die terroristische Bedrohung weiterhin besteht, müssen der am 14. September 2001 ausgerufene nationale Notstand und die zur Bewältigung dieses Notstands erlassenen Befugnisse und Behörden über den 14. September 2010 hinaus in Kraft bleiben.