Der Zweck der University of Washington kann nicht darin bestehen, schwarze Anwälte für Schwarze, polnische Anwälte für Polen, jüdische Anwälte für Juden, irische Anwälte für Iren hervorzubringen. Es sollte darum gehen, gute Anwälte für die Amerikaner hervorzubringen, und nicht darum, irgendjemandem Barrieren aus dem Ersten Verfassungszusatz aufzuerlegen.