Das Gesetz selbst wird entweder außer Kraft gesetzt oder als Instrument betrachtet, das der Staat zur Einschränkung und Überwachung einer bestimmten Bevölkerung einsetzen kann; Der Staat unterliegt nicht der Rechtsstaatlichkeit, aber das Recht kann ausgesetzt oder taktisch und teilweise eingesetzt werden, um den Anforderungen eines Staates gerecht zu werden, der mehr und mehr danach strebt, souveräne Macht seinen Exekutiv- und Verwaltungsbefugnissen zuzuordnen. Das Gesetz wird im Namen der „Souveränität“ der Nation außer Kraft gesetzt, wobei „Souveränität“ die Aufgabe jedes Staates bezeichnet, seine eigene Territorialität zu bewahren und zu schützen.