Es beweist gleichermaßen, dass die allgemeine Freiheit des Volkes von dort aus niemals gefährdet werden kann, auch wenn die individuelle Unterdrückung hin und wieder von den Gerichten ausgehen kann; Ich meine, solange sich die Judikative wirklich von der Legislative und der Exekutive unterscheidet. Denn ich stimme zu, dass „es keine Freiheit gibt, wenn die Urteilsbefugnis nicht von der gesetzgebenden und exekutiven Gewalt getrennt wird.“ Und es beweist schließlich, dass die Freiheit nichts von der Justiz allein zu befürchten hat, wohl aber alles, was sie von ihrer Verbindung mit einer der anderen Abteilungen zu befürchten hat.