Der Begriff „Menschenrechte“ wird allzu oft mit Konditionalität in Verbindung gebracht und mit der Sorge der Entwicklungsländer, dass sie, um vom offenen Handel zu profitieren, verpflichtet wären, sofort Arbeits- und Umweltstandards umzusetzen, die mit denen der Industrieländer vergleichbar sind. Gleichzeitig haben Debatten über den Vorrang des Handels gegenüber Menschenrechtsgesetzen dazu beigetragen, den unglücklichen Eindruck aufrechtzuerhalten, dass die beiden Rechtsordnungen unvereinbare Ziele verfolgen.