Ein Großteil der Verfassung ist bemerkenswert einfach und geradlinig – sicherlich im Vergleich zu den verworrenen Überlegungen von Richtern und Rechtsprofessoren, die das sogenannte „Verfassungsrecht“ diskutieren, von dem vieles in diesem Dokument keine Grundlage hat ... Die eigentliche Frage [für die Justiz Nominierten] geht es darum, ob dieser Kandidat dem Gesetz folgt oder der Verlockung einer „lebendigen Verfassung“, „sich weiterentwickelnden Standards“ und anderen hochtrabenden Worten erliegt, die die richterliche Macht bedeuten, das Gesetz so umzugestalten, dass es seinen persönlichen Vorlieben entspricht.