Niemand muss rechtfertigen, warum er ein Recht „braucht“: Die Rechtfertigungslast liegt bei demjenigen, der das Recht verletzen möchte. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, können Sie die Rechte anderer nicht aufgeben, weil sie Ihnen keinen Nutzen bringen. Einfacher ausgedrückt: Die Mehrheit kann die natürlichen Rechte der Minderheit nicht aufheben. Zu argumentieren, dass Ihnen das Recht auf Privatsphäre egal ist, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist nichts anderes, als zu sagen, dass Ihnen die freie Meinungsäußerung egal ist, weil Sie nichts zu sagen haben.