Es gibt zwei Rechtsvorschriften, die miteinander in Zusammenhang stehen. Es gibt das Gesetz über kommunale Landrechte. Dann gibt es noch die verabschiedeten Gesetze, die mit der Rolle, dem Platz und der Funktion der Institution der traditionellen Führung zu tun haben. Nun sieht diese Gesetzgebung, nicht das Gesetz über kommunale Landrechte, die Einrichtung bestimmter Ausschüsse vor, die mit den gewählten Kommunen zusammenarbeiten.