Während ich die Archive meiner Erinnerung durchsuche, scheine ich sechs Arten oder Methoden [juristischer Schriften] zu erkennen, die sich messbar deutlich voneinander unterscheiden. Es gibt den Typus richterlich oder zwingend; der Typus lakonisch oder sentimental; der Typ gesprächig oder gemütlich; der Typus ist raffiniert oder künstlich, riecht nach Lampe und grenzt manchmal an Kostbarkeit oder Euphuismus; das Demonstrative oder Überzeugende; und schließlich der Typ tonsorial oder agglutinativ, so genannt von der Schere und dem Pastentopf, die seine Werkzeuge und Embleme sind.