Ich glaube, dass die Verfassung der Idee nicht feindlich gegenübersteht, dass nationale Probleme auf nationaler Ebene durch die Zusammenarbeit der drei gleichberechtigten Regierungszweige, des Kongresses, der Exekutive und der Gerichte, gelöst werden können. Aber nicht jeder Präsident, nicht jeder Gesetzgeber und nicht jeder Richter sind sich einig, dass die Bundesregierung die Macht hat, die beiden nationalen Probleme Armut und Zugang zu Chancengleichheit anzugehen und zu lösen.