Es hängt vom Staat selbst ab, ob er das Vertretungsprinzip beibehält oder abschafft, denn es hängt von ihm selbst ab, ob er weiterhin Mitglied der Union bleibt. Dieses Recht zu verweigern, stünde im Widerspruch zu dem Grundsatz, auf dem alle unsere politischen Systeme basieren, nämlich dass das Volk in jedem Fall das Recht hat, zu bestimmen, wie es regiert wird. Dieses Recht muss als Bestandteil der ursprünglichen Zusammensetzung der Gesamtregierung betrachtet werden, die zwar nicht zum Ausdruck kam, aber von beiden Seiten verstanden wurde. . .