Die Verfassung besagt, dass der Präsident nominieren soll, nicht vielleicht könnte er, vielleicht kann er nicht, er soll nominieren. In der Verfassung ist impliziert, dass der Senat seiner verfassungsmäßigen Verantwortung nachkommt und seinen Rat und seine Zustimmung erteilt. Niemand ist verpflichtet, für den Kandidaten zu stimmen.