Ein Anwalt erzählte einmal einer Jury, dass die Person, deren Tötung sein Mandant beschuldigt wurde, im Begriff sei, durch die Tür des Gerichtssaals zu kommen. Als die Geschworenen erschrocken dreinschauten, behauptete der Anwalt, wenn diese Geschworenen sich auch nur eine Sekunde lang gewundert hätten, dass das Opfer auftauchen könnte, stelle dieser Glaube genügend begründete Zweifel dar, um seinen Mandanten für unschuldig zu erklären.