Erinnern wir uns daran, dass es seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben ist, jemandem die Möglichkeit zu geben, sich beim Ministerium für Kraftfahrzeuge als Wähler registrieren zu lassen. Wir kennen es als Motorwähler. Unabhängig davon, ob es sich um Autowähler und Personen handelt, die sich auf Papier oder online registrieren lassen, verfügen wir über die Protokolle, um zu verhindern, dass sich Personen, die nicht zur Wählerregistrierung berechtigt sind, registrieren lassen, sei es aus Staatsbürgerschaftsgründen, aus Altersgründen oder aus anderen Gründen.