Die Verfassung hat die Regierungsbefugnisse in drei Zweige unterteilt: Legislative, Exekutive und Judikative, die jeweils ein eigenes Magistrat haben. Die Legislative wurde vollständig dem Senat und dem Repräsentantenhaus übertragen. Es hat erklärt, dass die Exekutivbefugnisse beim Präsidenten liegen sollen, wobei besondere Artikel davon vom Senat abgelehnt werden können, und es hat die Judikative den Gerichten übertragen, mit bestimmten Ausnahmen auch zugunsten des Senats.