Verurteilungen aufgrund der Zulassung von Geständnissen, die unfreiwillig erfolgten, also das Ergebnis physischer oder psychischer Nötigung sind, können keinen Bestand haben. Das liegt nicht daran, dass solche Geständnisse wahrscheinlich nicht wahr sind, sondern daran, dass die Methoden, mit denen sie erpresst werden, gegen ein grundlegendes Prinzip der Durchsetzung unseres Strafrechts verstoßen: dass es sich bei uns um ein anklagendes und nicht um ein inquisitorisches System handelt – ein System, in dem die Der Staat muss die Schuld durch unabhängig und frei gesicherte Beweise beweisen und darf seine Vorwürfe gegen einen Angeklagten nicht durch Zwang aus eigener Aussage beweisen.