Es ist moralisch nichts Verwerfliches daran, zu behaupten, dass ein Land das unveräußerliche Recht hat, über die genaue Zahl der Einwanderer und die genaue Art der Einwanderer zu entscheiden, die es in seine Grenzen aufnehmen möchte. Im Rahmen dieses Kalküls ist es völlig rational, Einwanderern, die die eigenen kulturellen Werte teilen, eine Vorzugsbehandlung zukommen zu lassen.