Die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, die öffentlichen Flächen und Wälder in ihrem Zuständigkeitsbereich, die im Interesse der gesamten Öffentlichkeit erforderlich sind, klug zu verwalten. ... Bei der Nutzung dieser Gebiete können die Menschen erwarten, dass ihr Holz, ihre Mineralien, Bäche und Wasserversorgung, ihre Tierwelt und ihre Erholungswerte nicht nur für diese, sondern auch für zukünftige Generationen geschützt, verbessert und verfügbar gemacht werden.