Dass die Gesetzgebungs- und Exekutivbefugnisse des Staates von der Judikative getrennt und verschieden sein sollten; und damit die Mitglieder der beiden ersten von der Unterdrückung abgehalten werden können, indem sie die Lasten des Volkes spüren und daran teilhaben, sollten sie zu festgelegten Zeiten auf eine Privatstation reduziert werden, in die Körperschaft zurückkehren, aus der sie ursprünglich genommen wurden, und Die freien Stellen werden durch häufige, bestimmte und regelmäßige Wahlen besetzt, bei denen alle oder ein Teil der ehemaligen Mitglieder wieder wählbar oder nicht wählbar sind, wie es die Gesetze vorschreiben.