Die notwendige Konsequenz des Lebensrechts des Menschen ist sein Recht auf Selbstverteidigung. In einer zivilisierten Gesellschaft darf Gewalt nur als Vergeltung und nur gegen diejenigen eingesetzt werden, die sie anwenden. Alle Gründe, die die Anwendung physischer Gewalt zu einem Übel machen, machen den Vergeltungseinsatz physischer Gewalt zu einem moralischen Gebot. Wenn eine „pazifistische“ Gesellschaft auf den Einsatz von Gewalt als Vergeltung verzichten würde, wäre sie dem ersten Verbrecher, der sich für Unmoral entschied, hilflos ausgeliefert. Eine solche Gesellschaft würde das Gegenteil ihrer Absicht erreichen: Anstatt das Böse abzuschaffen, würde sie es fördern und belohnen.