Die geistige Fähigkeit einer Person, vernünftige Verträge abzuschließen, ist das einzige Kriterium, anhand dessen ihre rechtliche Fähigkeit zum Abschluss verbindlicher Verträge bestimmt wird. Und seine geistige Fähigkeit, vernünftige Verträge abzuschließen, lässt sich sicherlich nicht daran messen, ob er einundzwanzig Jahre alt ist oder nicht.