Eine Anwendung der richterlichen Gewalt, die nicht auf Fakten beruht, ist schlimmer als gedankenlos, sie ist von Natur aus gefährlich. Wenn ihr Einsatz nicht auf Fakten beruht – kalten, harten, soliden Fakten, die entweder durch Geständnisse oder durch Gerichtsverfahren nachgewiesen wurden –, dient sie keinem rechtmäßigen oder moralischen Zweck und ist lediglich ein Motor der Unterdrückung.