Die Erde war in ihrem natürlichen, unbebauten Zustand das gemeinsame Eigentum der Menschheit und wäre es auch immer geblieben. Wenn das Land kultiviert wird, „ist es nur der Wert der Verbesserung und nicht die Erde selbst.“ , also im Einzeleigentum. Jeder Eigentümer von bebautem Land schuldet daher der Gemeinschaft eine Grundrente ... an jeden Menschen, ob reich oder arm ... weil sie an die Stelle des natürlichen Erbes tritt, das als Recht jedem Menschen zusteht. über das Eigentum hinaus, das er möglicherweise geschaffen oder von denen geerbt hat, die es geschaffen haben