Verleumdung ist ein ungeheuerliches Laster: Denn wo Parteien sich ihr hingeben, gibt es immer zwei, die aktiv daran beteiligt sind, Unrecht zu tun, und einer, der Schaden erleidet. Der Verleumder begeht Unrecht, indem er die Abwesenden verleumdet; Wer die Verleumdung anerkennt, bevor er die Wahrheit erforscht hat, ist gleichermaßen darin verwickelt. Der Beleidigte wird doppelt geschädigt – erstens durch den, der die Verleumdung verbreitet, und zweitens durch den, der die Verleumdung gutheißt.