Während ein Mann das Recht hat, noch dreimal zu heiraten, was großen Missbrauch begünstigt, akzeptieren dies sogar Gelehrte. Seit den 1980er Jahren gibt es also sicherlich Scharia-Gerichte, die es Frauen ermöglichen, sich an sie zu wenden, und die im Grunde genommen auch die Aufhebung gewähren. Es handelt sich nicht um eine zivilrechtliche Scheidung, sie haben kein Recht auf Unterhalt, Unterhalt oder Sorgerecht.