Wo immer der Staat das persönliche Leben des Säuglings, des Kindes, des Jugendlichen oder des alten, hilflosen, geistig, körperlich oder moralisch mangelhaften Menschen berührt, dringt der Staat in die „besondere Sphäre der Frau“ ein, ihren Bereich mütterlicher Unterstützung und Erziehung. ihr Bereich der mitfühlenden und aufopfernden Fürsorge für das Leben des Einzelnen.