Kein Vertrag, so sehr er auch zum Vorteil aller sein mag, wie knapp er auch formuliert sein mag, kann absolute Sicherheit gegen die Risiken von Täuschung und Umgehung bieten. Aber es kann, wenn es bei der Durchsetzung ausreichend effektiv ist und wenn es ausreichend im Interesse seiner Unterzeichner ist, weitaus mehr Sicherheit und weitaus weniger Risiken bieten als ein unvermindertes, unkontrolliertes, unvorhersehbares Wettrüsten.