Die Regierung dient dem Gemeinwohl; für den Schutz, die Sicherheit, den Wohlstand und das Glück der Menschen; und nicht für Profit, Ehre oder private Interessen eines einzelnen Mannes, einer Familie oder einer Klasse von Männern; Daher hat allein das Volk ein unbestreitbares, unveräußerliches und unantastbares Recht, eine Regierung einzusetzen. und sie zu reformieren, zu ändern oder völlig zu verändern, wenn ihr Schutz, ihre Sicherheit, ihr Wohlstand und ihr Glück dies erfordern.