Es ist die Pflicht aller Menschen in der Gesellschaft, öffentlich und zu bestimmten Zeiten das HÖCHSTE WESEN, den großen Schöpfer und Erhalter des Universums, anzubeten. Und kein Untertan darf in seiner Person, seiner Freiheit oder seinem Vermögen verletzt, belästigt oder eingeschränkt werden, weil er GOTT auf eine Weise anbetet, die den Geboten seines eigenen Gewissens am besten entspricht; oder wegen seines religiösen Bekenntnisses oder seiner Gefühle; vorausgesetzt, er stört nicht den öffentlichen Frieden oder behindert andere in ihrem religiösen Gottesdienst.