[Jede Handlung einer delegierten Autorität, die im Widerspruch zum Tenor der Kommission steht, unter der sie ausgeübt wird, ist ungültig. Daher kann kein verfassungswidriger Gesetzgebungsakt gültig sein. Dies zu leugnen hieße zu behaupten, dass der Stellvertreter größer sei als sein Vorgesetzter; dass der Diener über seinem Herrn steht; dass die Volksvertreter dem Volk selbst überlegen sind; dass Menschen, die aufgrund ihrer Macht handeln, nicht nur das tun dürfen, was ihre Macht nicht erlaubt, sondern auch, was sie verbieten.