Eine der Bewegungen, die wir entwickelt haben, besteht darin, zu sagen, dass ebenso wie geistige Eigentumsrechte die Erfindungen von Einzelpersonen schützen, gemeinsame Rechte erforderlich sind, um das gemeinsame geistige Erbe indigener Völker zu schützen. Dies sind Rechte, die durch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt anerkannt werden. Wir arbeiten daran, dass sie zur Grundlage unserer Rechtsprechung werden.