Die Männer, die die Religionsklausel des Ersten Verfassungszusatzes verfasst haben, betrachteten bezahlte gesetzgebende Seelsorger und Eröffnungsgebete nicht als Verstoß gegen diesen Verfassungszusatz ... die Praxis, Sitzungen mit Gebeten zu eröffnen, wird seit dieser frühen Kongresssitzung ohne Unterbrechung fortgesetzt. Man kann sich kaum vorstellen, dass die Mitglieder des ersten Kongresses in derselben Woche dafür gestimmt haben, für jedes Repräsentantenhaus einen Geistlichen zu ernennen und zu bezahlen, und dass sie auch für die Annahme des Entwurfs des Ersten Verfassungszusatzes gestimmt haben ... (dass) sie vorhatten, zu verbieten, was sie hatten gerade für akzeptabel erklärt.