Nach den strengsten [römischen] Gesetzen war eine Frau dazu verurteilt, einen Spieler, einen Trunkenbold oder einen Wüstling zu unterstützen, es sei denn, er war des Mordes, der Vergiftung oder des Sakrilegs schuldig, in welchen Fällen die Ehe, wie es scheinen sollte, der Fall gewesen sein könnte durch die Hand des Henkers aufgelöst worden.