Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesgesetze zur Einziehung von Drogen den Strafverfolgungsbehörden auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene erlauben, bis zu 80 Prozent des Bargelds, der Autos und der Häuser, die von mutmaßlichen Drogenstraftätern beschlagnahmt wurden, für den eigenen Gebrauch einzubehalten. Sie müssen nicht einmal wegen eines Drogendelikts verurteilt sein; Wenn Sie lediglich eines Drogendelikts verdächtigt werden, haben die Strafverfolgungsbehörden das Recht, das Bargeld, das sie bei Ihnen oder in Ihrem Haus finden, einzubehalten oder Ihr Auto zu beschlagnahmen, wenn angeblich Drogen darin gefunden werden oder der „Verdacht“ besteht, dass sie im Fahrzeug transportiert werden .