Im Jahr 1987 hatte ich zum ersten Mal Gelegenheit, einem Kandidaten für den Obersten Gerichtshof „Rat und Zustimmung“ zu geben. Damals habe ich erklärt, dass zu den Qualifikationen, die für die Beurteilung eines Kandidaten für das Richteramt unerlässlich sind, „Integrität, Charakter, juristische Kompetenz und Fähigkeit, Erfahrung sowie Philosophie und juristisches Temperament“ gehören. Bei diesem Test fällt Elena Kagan durch.