Wenn er das Feld, das ihm als Garten überlassen wurde, nicht bepflanzt, wenn es sich um Ackerland handelt, muss der Gärtner dem Eigentümer den Ertrag des Feldes für die Jahre, in denen er es brach liegen ließ, entsprechend dem Ertrag des Nachbarlandes zahlen Felder, versetzen Sie das Feld in einen bewirtschaftbaren Zustand und geben Sie es an seinen Eigentümer zurück.