Im ersten Teil von „Menschenrechte“ habe ich versucht zu zeigen, dass es kein Recht gibt, eine erbliche Regierung zu errichten, da eine erbliche Regierung immer eine Regierung bedeutet, die noch kommen wird, und das ist immer der Fall Die Menschen, die danach leben, haben immer das gleiche Recht, eine Regierung für sich selbst zu wählen, wie die Menschen, die vor ihnen gelebt haben.